Spanien: Mitarbeiter wegen Internetnutzung entlassen – 40.000 € Entschädigung

Ein Mitarbeiter in Spanien wurde entlassen, weil er seinen Arbeitscomputer für private Internetrecherchen nutzte. Das Unternehmen entließ ihn nach einer internen Prüfung wegen Verstoßes gegen die Unternehmensrichtlinien.
Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch, dass die Entlassung unverhältnismäßig war. Er entschied, dass der Mitarbeiter entweder wieder eingestellt oder mit 40.000 € entschädigt werden sollte.
Das Gericht räumte ein, dass das Verhalten des Mitarbeiters zwar verwerflich sei, aber nicht schwerwiegend genug, um eine Entlassung zu rechtfertigen.