Frankreich: Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Vergewaltigung in der Ehe

Ein neues Gesetz in Frankreich zielt darauf ab, Vergewaltigung in der Ehe zu bekämpfen, indem klargestellt wird, dass das Zusammenleben keine "eheliche Pflicht" zu sexuellen Beziehungen impliziert. Der von über 120 Abgeordneten unterstützte Gesetzentwurf soll den rechtlichen Rahmen in Scheidungsverfahren klären und die Prävention sexueller Gewalt stärken.
Der Gesetzentwurf sieht die Hinzufügung einer Bestimmung zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor, die besagt, dass "das Zusammenleben keine Verpflichtung für Ehegatten begründet, sexuelle Beziehungen zu haben." Er schließt auch die Möglichkeit einer Scheidung aufgrund von Verschulden aufgrund des Fehlens oder der Verweigerung sexueller Beziehungen aus.
Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch Verpflichtungen wie Treue und gegenseitige Unterstützung definiert, erwähnt es keine Verpflichtung zu sexuellen Beziehungen. Ältere Rechtsprechung hatte jedoch die Vorstellung einer "ehelichen Pflicht" geschaffen. Ein charakteristischer Fall ist der von 2019, in dem ein Mann die Scheidung mit der alleinigen Verantwortung seiner Frau erhielt, weil sie aufgehört hatte, sexuelle Beziehungen mit ihm zu haben.
Die Verfasser des Gesetzentwurfs betonen, dass die Anerkennung der "ehelichen Pflicht" sexuelle Handlungen unter Zwang de facto legitimiert. Die französische Regierung hat das Verfahren für den Gesetzentwurf beschleunigt, wobei seine Verabschiedung als sicher gilt.