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Reiserechte: Was Sie wissen müssen

By Staff
Reiserechte: Was Sie wissen müssen
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Im Vorfeld der Sommerferien informiert das Europäische Verbraucherzentrum Reisende über ihre Rechte.

Im Falle einer erheblichen Verspätung, Nichtbeförderung oder Flugannullierung haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Je nach Entfernung und Dauer der Verspätung wird auch Unterstützung bei Mahlzeiten, Getränken, Kommunikation, Unterkunft und Transport angeboten. Die Entschädigung beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

Das Montrealer Übereinkommen gewährleistet eine Entschädigung für Gepäckschäden, es sei denn, diese sind auf einen Defekt des Gepäcks selbst zurückzuführen. Eine Schadensmeldung muss innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden, bei verspätetem oder verloren gegangenem Gepäck innerhalb von 21 Tagen.

Bei Mietwagen variieren die Preise je nach Typ, Dauer und Saison. Verbraucher sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen. Vor der Abholung sollte der Zustand des Wagens überprüft und eventuelle Schäden dokumentiert werden. Ein gültiger Führerschein von mindestens 1 Jahr und die Einhaltung eines Mindestalters sind erforderlich.

Hotelbuchungen sind nicht speziell durch die EU geregelt, es gelten jedoch allgemeine Regeln. Für Buchungen mit einem bestimmten Datum besteht kein Widerrufsrecht und es können Stornierungsgebühren anfallen.

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