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Plevris-Koutsolambros-Abkommen zum neuen Migrationspakt

By Staff
Plevris-Koutsolambros-Abkommen zum neuen Migrationspakt
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Der Minister für Migration und Asyl, Thanos Plevris, und der Präsident des Plenums der griechischen Anwaltskammern, Andreas Koutsolambros, haben sich auf die Beteiligung von Anwälten an der Rechtsberatung bei der Umsetzung des neuen Asylverfahrens geeinigt.

Laut einer Ankündigung der Athener Anwaltskammer (DSA) fand das Treffen in einer „besonders substanziellen Atmosphäre“ statt und konzentrierte sich auf die Beteiligung von Anwälten an der Rechtsberatung in erster Instanz bei der Umsetzung des neuen Pakts über Migration und Asyl (Artikel 48 des Gesetzes 5275/2026).

Die beiden Seiten tauschten sich über den „offenen und substanziellen Beitrag der Anwaltschaft zur Umsetzung des Asylverfahrens ab dem 12. Juni dieses Jahres“ aus und vereinbarten, die Details in Kürze festzulegen.

An dem Treffen nahmen auch die Generalsekretärin für Migrationspolitik, Konstantina Papakosta, die DSA-Beraterin Chrysoula Marinaki und die Generalsekretärin der Union der angestellten Anwälte, Olympia Panagiotopoulou, teil.

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