Griechenland: Oberster Gerichtshof genehmigt Garantien für Privatuniversitäten

Der griechische Staatsrat (ΣτΕ) hat die Garantiebriefe in Höhe von 2 Millionen Euro und die Gebühr von 600.000 Euro für die Gründung und den Betrieb von Zweigstellen nichtstaatlicher Universitäten in Griechenland genehmigt.
Die Entscheidung 284/2026 wies die Anträge von neun Privatuniversitäten und des Verbands der Privatuniversitäten zurück. Der Staatsrat entschied, dass diese finanziellen Bedingungen mit dem EU-Recht übereinstimmen und nicht gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Richtlinie 2006/123/EG verstoßen.
Gemäß der Gemeinsamen Ministerialentscheidung Nr. 7363/27.9.2024 beläuft sich der Garantiebrief auf 2.000.000 Euro für jeden Antrag, erhöht um 500.000 Euro für jede weitere Schule über drei. Die Gebühr beträgt 600.000 Euro, erhöht um 200.000 Euro für jede weitere Schule über drei. Für die Installation außerhalb von Attika und Thessaloniki ist eine Reduzierung von 50 % vorgesehen.
Die Berater des Staatsrates betonten, dass es den EU-Mitgliedstaaten freisteht, die Ziele ihrer Politik im Bereich der Dienstleistungserbringung zu bestimmen und das angestrebte Schutzniveau festzulegen.
Der Staatsrat wies darauf hin, dass der Gesetzgeber beschlossen habe, ein hohes Niveau der privaten Hochschulbildung im Einklang mit den verfassungsmäßigen Anforderungen zu gewährleisten und hohe Anforderungen an die akademische und wirtschaftliche Tragfähigkeit zu stellen.