Soziale Miteigentümerschaft: Kritik am neuen Wohnungsbaugesetz

Bürgerorganisationen äußern Bedenken hinsichtlich des neuen Gesetzentwurfs zur „sozialen Miteigentümerschaft“, der bis zum 20. August zur Konsultation steht. Die Befürchtungen konzentrieren sich auf die mögliche Gewährung übermäßiger Privilegien an Großunternehmer, mit begrenztem Nutzen für die Bürger.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Mangel an sozialem Wohnungsbau in Griechenland zu beheben, wo es bisher keine entsprechenden Bestimmungen gab. Das Programm „Soziale Miteigentümerschaft“, das ursprünglich durch das Gesetz 5006/2022 eingeführt wurde, sieht eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und privaten Auftragnehmern beim Bau von Gebäuden auf öffentlichem Grund vor. Im Gegenzug werden die Auftragnehmer das Grundstück für einen bestimmten Zeitraum nutzen und einen Teil davon nach sozialen Kriterien an Begünstigte vermieten.
Der neue Gesetzentwurf soll jedoch Zugeständnisse zugunsten von Privatpersonen enthalten, wie z. B. die Reduzierung des Mindestanteils an sozialem Wohnungsbau auf 30 % und die Änderung der Regelung für die Rückgabe des Grundstücks an den Staat nach Ablauf der Nutzung. Es bestehen auch Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Ausnahmen, die Auftragnehmer begünstigen.
Die „Mietergewerkschaft Thessaloniki“ übt starke Kritik und bezeichnet die „soziale Miteigentümerschaft“ als „verschleierte Privatisierung“. Bürgerorganisationen fordern eine Erhöhung des Anteils an sozialem Wohnungsbau, die Festlegung einer maximalen Mietobergrenze und Transparenz bei der Auswahl der Begünstigten.
Die Architektin Tonia Katerini weist auf Unklarheiten in dem Gesetzentwurf hin und betont, dass er der Philosophie der klassischen Miteigentümerschaft folgt, von der hauptsächlich Auftragnehmer profitieren. Kostas Vourekas äußert Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit von Verzerrungen in der Stadtplanung.