EGMR: Einstweilige Maßnahmen zur Verhinderung der Ausweisung von 4 Flüchtlingen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einstweilige Maßnahmen ergriffen, um die Ausweisung von vier Flüchtlingen aus Eritrea zu verhindern.
Die Entscheidung des EGMR verpflichtet Griechenland, die Ausweisung der in Amygdaleza festgehaltenen Flüchtlinge nicht voranzutreiben, bis ihre Asylanträge bearbeitet sind.
Die Organisation „Flüchtlingshilfe Ägäis“ (RSA) gab die Entscheidung bekannt und betonte, dass der Zugang zu Asyl unveräußerlich ist.
Der EGMR hatte am 14. August eine ähnliche Entscheidung für acht sudanesische Flüchtlinge getroffen. Für vier von ihnen untersagte das Verwaltungsgericht Athen ihre Ausweisung.