Anwaltskammer Athen verurteilt die Zielsetzung eines Anwalts als Untergrabung eines fairen Verfahrens

Die Anwaltskammer Athen (DSA) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Zielsetzung eines Anwalts verurteilt und sie als Untergrabung des Rechts auf ein faires Verfahren bezeichnet. Die Ankündigung wurde durch das Schreiben beleidigender Slogans am Eingang eines Apartmentgebäudes veranlasst, in dem sich die Büros eines Strafverteidigers in Athen befinden.
In ihrer Erklärung betont die DSA, dass solche Aktionen "von der gesamten Anwaltschaft offen verurteilt werden" und dass die Zielsetzung eines Anwalts "die freie Ausübung der Verteidigungsfunktion untergräbt, die untrennbar mit dem Recht auf ein faires Verfahren verbunden ist."
Die DSA weist darauf hin, dass ein Anwalt als Mitarbeiter der Justiz bei der Ausübung seiner Pflichten volle Unabhängigkeit genießt und nicht mit seinem Mandanten identifiziert oder für den Fall, den er bearbeitet, ins Visier genommen werden darf.