Anwaltskammern lehnen Änderungen beim Berufseinstieg und der Weiterentwicklung ab
Das Plenum der Präsidenten der griechischen Anwaltskammern hat seine kategorische Ablehnung der Schaffung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts außerhalb der Anwaltskammern in Bezug auf Fragen der Ausübung, des Eintritts und der Weiterentwicklung von Anwälten zum Ausdruck gebracht.
In diesem Zusammenhang wird das Plenum dem Justizministerium Vorschläge unterbreiten, wobei die Selbstregulierung des Berufs durch die Anwaltskammern und die ausschließliche Registrierung von Auszubildenden bei den Anwaltskammern die wichtigsten Leitlinien sind.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass der panhellenische Wettbewerb für Anwaltskandidaten nur mit schriftlichen Prüfungen unter der Verantwortung des Plenums durchgeführt wird, sowie die obligatorische Teilnahme an Seminaren durch die Auszubildenden mit Vergütung während ihrer gesamten Ausbildung.
Schließlich sprach sich das Plenum gegen jeden Versuch aus, Gerichtsstrukturen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit abzuschaffen.