Drohnenverbot in von Bränden betroffenen Gebieten

Die griechische Zivilluftfahrtbehörde (HCAA) hat eine Flugsicherheitsaktualisierung herausgegeben, die daran erinnert, dass die Verwendung von Drohnen in von Bränden betroffenen Gebieten verboten ist, es sei denn, sie ist genehmigt und mit den zuständigen Behörden koordiniert.
Unkontrollierte Flüge können die Brandbekämpfung aus der Luft beeinträchtigen und Menschenleben gefährden. Besondere Aufmerksamkeit ist aufgrund starker Winde erforderlich, die die Ausbreitung des Feuers beeinflussen können.
Die HCAA hat den Einsatz von UAVs zur Brandverhütung und -erkennung an etwa 150 Standorten unter Zivilschutz genehmigt.
Betreiber werden dringend gebeten, das HCAA-Informationsblatt zu studieren und die Richtlinien für Sicherheit und Umweltschutz umzusetzen.