Frist für Mietmeldungen an AADE läuft am 30. Juni ab

Immobilienbesitzer, Mieter und Miteigentümer haben bis zum 30. Juni Zeit, um ausstehende Fragen zu Mietmeldungen an AADE zu klären.
Insbesondere müssen Eigentümer Kündigungserklärungen für Mietverhältnisse einreichen, die bis zum 30. April 2025 ausgelaufen sind, ohne Strafe. Die Nichtmeldung der Kündigung kann zu einer fiktiven Verlängerung des Mietverhältnisses und dem Erscheinen fiktiver Einkünfte in Taxisnet führen.
Mieter und Miteigentümer sind verpflichtet, ausstehende Mietmeldungen anzunehmen oder abzulehnen. Gemäß den Beschlüssen A. 1068/2025 und A. 1035/2025 gilt die Annahme als stillschweigend, wenn innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung keine Antwort erfolgt.
Das neue Verfahren ist mit dem Betrieb des Registers für Eigentum und Verwaltung von Immobilien (MIDA) verbunden, das darauf abzielt, fiktive Verträge und nicht deklarierte Mietverhältnisse zu bekämpfen. Ab Oktober werden automatische Gegenprüfungen mit Bankdaten und Einkommensteuererklärungen durchgeführt.
Die rechtzeitige Einhaltung ist wichtig für die korrekte steuerliche Erfassung von Einkünften aus Immobilien und die Vermeidung von Ungenauigkeiten in den Erklärungen.