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Fristverlängerung für Steuererklärungen wegen Krankheit des Buchhalters

By Staff
Fristverlängerung für Steuererklärungen wegen Krankheit des Buchhalters
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Eine neue Gemeinsame Ministerielle Entscheidung (Α.1065/2025) sieht Erleichterungen für die Einreichung von Steuer- und Versicherungsanmeldungen im Falle von Krankheit, Entbindung oder Tod eines Buchhalters vor. Die Regelung gilt für Erklärungen mit einer Einreichungsfrist ab dem 10.04.2023.

Voraussetzungen für die Verlängerung:

  • Krankenhausaufenthalt des Buchhalters für mindestens drei Tage oder Tod.
  • Der Buchhalter muss vom Mandanten über das myAADE-Portal autorisiert sein.

Dauer der Verlängerung:

  • Bei einem Krankenhausaufenthalt von bis zu 30 Tagen: Verlängerung bis zum Ende des nächsten Monats nach dem Entlassungsdatum.
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 30 Tagen: Verlängerung bis zum Ende des nächsten Monats nach Ablauf der 30 Tage Krankenhausaufenthalt.
  • Im Todesfall: Verlängerung bis zum Ende des Monats nach dem Tod.

Einreichung von Erklärungen: Erklärungen werden digital über myAADE, per Post, persönlich oder per E-Mail/magnetischem Medium eingereicht.

Stornierung von Bußgeldern: Alle Bußgelder, die für Erklärungen verhängt wurden, die ab dem 10.04.2023 eingereicht wurden und unter die Bestimmungen des Gesetzes 5042/2023 fallen, werden storniert und die Beträge werden zurückerstattet.

Für weitere Informationen können sich Interessierte an das KEF von AADE unter (+30) 213 162 1000 wenden.

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