Fristverlängerung für Steuererklärungen wegen Krankheit des Buchhalters

Eine neue Gemeinsame Ministerielle Entscheidung (Α.1065/2025) sieht Erleichterungen für die Einreichung von Steuer- und Versicherungsanmeldungen im Falle von Krankheit, Entbindung oder Tod eines Buchhalters vor. Die Regelung gilt für Erklärungen mit einer Einreichungsfrist ab dem 10.04.2023.
Voraussetzungen für die Verlängerung:
- Krankenhausaufenthalt des Buchhalters für mindestens drei Tage oder Tod.
- Der Buchhalter muss vom Mandanten über das myAADE-Portal autorisiert sein.
Dauer der Verlängerung:
- Bei einem Krankenhausaufenthalt von bis zu 30 Tagen: Verlängerung bis zum Ende des nächsten Monats nach dem Entlassungsdatum.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 30 Tagen: Verlängerung bis zum Ende des nächsten Monats nach Ablauf der 30 Tage Krankenhausaufenthalt.
- Im Todesfall: Verlängerung bis zum Ende des Monats nach dem Tod.
Einreichung von Erklärungen: Erklärungen werden digital über myAADE, per Post, persönlich oder per E-Mail/magnetischem Medium eingereicht.
Stornierung von Bußgeldern: Alle Bußgelder, die für Erklärungen verhängt wurden, die ab dem 10.04.2023 eingereicht wurden und unter die Bestimmungen des Gesetzes 5042/2023 fallen, werden storniert und die Beträge werden zurückerstattet.
Für weitere Informationen können sich Interessierte an das KEF von AADE unter (+30) 213 162 1000 wenden.