Automatische Steuererklärungen ab 2027

Ab 2027 werden Steuererklärungen automatisch von den Steuerbehörden eingereicht. Die Formulare E1, E2 und E3 werden vorausgefüllt, sodass keine Maßnahmen von den Steuerzahlern erforderlich sind, die lediglich eine Korrektur akzeptieren oder anfordern können.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Mietzahlungen ausschließlich über Banken oder Zahlungsdienstleister erfolgen. Barzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar und können nicht auf Formular E2 angegeben werden. Die Mietinformationen werden automatisch aus dem Bankensystem bezogen.
Mehr dazu unter newmoney.gr.