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Griechischer Oberster Gerichtshof: Ruhestand ist kein Kündigungsgrund im öffentlichen Sektor

By Staff
Griechischer Oberster Gerichtshof: Ruhestand ist kein Kündigungsgrund im öffentlichen Sektor
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Der griechische Oberste Gerichtshof (Areios Pagos) hat entschieden, dass der Ruhestand eines Beschäftigten im öffentlichen Sektor kein legitimer Grund für eine Entlassung oder Gehaltskürzung ist. Die Entscheidung begünstigt pensionierte Mitarbeiter des „Gemeindebetriebs für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von Groß-Volos“ (DEYAMV).

Die Arbeitsrechtsabteilung B1 des Obersten Gerichtshofs entschied in ihrem Urteil Nr. 83/2026, dass Bestimmungen, die die automatische Beendigung eines Arbeitsvertrags aufgrund von Ruhestand vorsehen, abgeschafft wurden. Die Entscheidung besagt auch, dass der Ruhestand nicht zu einer Rückstufung eines Mitarbeiters in die erste Gehaltsstufe führen kann.

Die Anwälte Spyros Balatsoukas und Dimitris Valavanis, die den Fall bearbeitet haben, erklärten, dass die Entscheidung die Rechtsfrage löst und die Notwendigkeit einer umfassenden Regelung bestätigt.

DEYAMV hatte Berufung gegen Entscheidungen eingelegt, die entlassene pensionierte Mitarbeiter begünstigten, aber der Oberste Gerichtshof wies die Berufung zurück.

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Quelle: protothema.gr
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