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ENFIA-Befreiung für 3 Jahre in von Bränden betroffenen Gebieten

By Staff
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Eine dreijährige Befreiung von der Einheitlichen Immobiliensteuer (ENFIA) ist für Immobilieneigentümer in Gebieten vorgesehen, die nach Juni 2025 von Bränden betroffen sind und in denen der Notstand für den Zivilschutz ausgerufen wurde.

Die Entscheidung des Generalsekretärs für Zivilschutz umfasst auch die Gemeinde Mantoudi – Limni – Agia Anna im Norden von Evia, die am 19. Mai 2025 von einem Erdbeben betroffen war.

Die Verordnung, die auf Artikel 10, Absatz 4 des Gesetzes 5219/2025 basiert, zielt darauf ab, Einzelpersonen und Unternehmen, die durch Naturkatastrophen Schäden erlitten haben, finanzielle Erleichterung zu verschaffen.

Die Befreiung gilt für das Steuerjahr der Katastrophe und die folgenden zwei Jahre für Gebäude, die von der ΓΓΑΦΚΚΑ als gefährlich baufällig, vollständig zerstört oder vorübergehend ungeeignet für die Nutzung eingestuft wurden.

Für landwirtschaftliche Flächen und Gebäude ist eine Vernichtungsbescheinigung des TAEE erforderlich, die auf Daten von ELGA basiert.

Der Antrag ist im ersten Jahr bei der Steuerverwaltung einzureichen und deckt automatisch die nächsten zwei Jahre ab.