Thessaloniki: Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt und Drohungen

Ein Mann in Thessaloniki wurde inhaftiert, nachdem er wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden war und unmittelbar nach Verlassen des Gerichtsgebäudes seine Frau erneut bedrohte.
Das Einzelrichtergericht befand ihn der häuslichen Bedrohung für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Seine Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
Laut Aussage der Ehefrau erschien der Mann kurz nach seiner Verurteilung vor ihrem Haus und begann, an die Tür und die Fensterläden zu hämmern und sie zu bedrohen. Die Frau sagte aus, dass sie um ihr Leben fürchtete, da sich auch ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung im Haus befand.
Die Schwester des Opfers bestätigte den Vorfall vor Gericht und gab an, dass der Angeklagte versuchte, die Tür einzutreten, und das Leben ihrer Schwester bedrohte.
Der Angeklagte räumte ein, dass er im Haus seiner Frau war, bestritt jedoch die Drohungen. Er behauptete, er habe freundlich mit ihr gesprochen, konnte das Gericht aber nicht überzeugen.