Rosenmontag: Richtlinien zum Schutz von Wäldern und Landschaft

Die Forstbehörde hat Empfehlungen zum Schutz von Wäldern und Landschaft im Vorfeld des langen Wochenendes vom 21. bis 23. Februar und Rosenmontag herausgegeben. Es wird betont, dass das Anzünden von Feuer verboten ist, außer in speziell ausgewiesenen Bereichen in organisierten Picknickplätzen.
Das Anzünden von Feuer in Staatswäldern oder in einem Umkreis von 2 km um deren Ränder wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 25.000 € geahndet. Das Verursachen eines Brandes wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Jahren oder einer Geldstrafe von 100.000 € geahndet.
Darüber hinaus wird empfohlen, das Schneiden von Wildblumen und Sträuchern zu vermeiden. Die Öffentlichkeit wird aufgefordert, die Bereiche sauber zu halten, indem sie Abfälle in Mülltonnen entsorgt oder mitnimmt.
Aufgrund des Befalls von Kiefern durch den Kiefernprozessionsspinner wird schließlich empfohlen, sich nicht in der Nähe von befallenen Kiefern aufzuhalten und den Kontakt mit den Raupen zu vermeiden. Suchen Sie bei Hautproblemen einen Arzt auf.