Null Toleranz für Verträge unter dem gesetzlichen Mindestlohn

Das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung hat klargestellt, dass Verträge für professionelle Fußballspieler mit einem Verdienst unter dem gesetzlichen Mindestlohn, wie im entsprechenden Dekret definiert, nicht akzeptabel sind.
Konkret sieht das Dekret ein monatliches Mindestgehalt von 900 Euro für die ersten sechs Beschäftigungsmonate und 1.000 Euro danach vor. Diese Entscheidung gilt für alle Ligakategorien und für alle Fußballspieler, sowohl Männer als auch Frauen.
PA.S.P. hat alle Teams schriftlich an die Entscheidung erinnert und betont, dass jede Abweichung einen Verstoß darstellt. Gleichzeitig forderte sie die Fußballspieler auf, keine geringeren Verdienste zu akzeptieren, und versicherte, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen werde, um die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
Die Vereine müssen die Entscheidung des Ministeriums respektieren und für menschenwürdige Arbeitsbedingungen sorgen.