OAY: Gültigkeit von Überweisungen zu Fachärzten auf 12 Monate verlängert

Die Krankenversicherungsorganisation (OAY) hat die Verlängerung der Gültigkeit von Überweisungen zu Fachärzten von sechs auf zwölf Monate angekündigt. Die Änderung tritt am 31. Juli 2025 in Kraft und gilt für alle Begünstigten des GHS.
Laut OAY gilt die Verlängerung für Überweisungen, die ab dem 31. Juli 2025 ausgestellt werden. Überweisungen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, bleiben ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig.
Die Anzahl der Besuche pro Überweisung bleibt unverändert, wobei zwei Besuche pro Kurzzeitüberweisung zulässig sind.
Die Entscheidung basierte auf Anfragen von wissenschaftlichen Gesellschaften von Allgemein- und Fachärzten sowie auf Erfahrungen aus dem Betrieb des GHS. Die Neuregelung bietet den GHS-Begünstigten einen besseren Service und mehr Flexibilität.