Griechischer Staatsrat: Gemeinden dürfen Bauarbeiten nicht regeln

Der griechische Staatsrat (StE) hat entschieden, dass Gemeinden nicht befugt sind, Fragen im Zusammenhang mit der Ausführung von Bauarbeiten und Baubeschränkungen zu regeln.
Gemäß der Entscheidung Nr. 1728/2025 der Fünften Kammer des StE räumt keine gesetzliche Bestimmung oder die Verfassung den lokalen Regierungsorganisationen (OTA) diese Befugnis ein. Die Entscheidung hebt eine Entscheidung des Gemeinderats der Gemeinde Athen auf, die die Ausstellung von Baugenehmigungen mit Höhen über den festgelegten Werten untersagte.
Vorsitzende Richterin war Staatsrätin Roxani Giannoulatou, und Berichterstatter war Assessor Dimitris Pyrgakis.