Staatsrat: Berufliche Gleichstellung von Kunsthochschulen mit Gymnasien verfassungswidrig

Der Staatsrat (ΣτΕ) hat die berufliche Gleichstellung von Absolventen höherer Kunsthochschulen mit Abiturienten für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung betrifft hauptsächlich Absolventen von Schauspielschulen und Tanzschulen.
Der Staatsrat entschied, dass das Präsidialdekret 85/2022 keine spezielle Kategorie für Inhaber von Hochschulabschlüssen in Kunst vorsieht, und zwar zwischen den Kategorien DE (Sekundarstufe) und TE/PE (Technologische/Universitätsausbildung).
Die Entscheidung des Staatsrates betrifft nicht die Absolventen von Konservatorien. Interessengruppen warten auf die Ankündigung des Gesetzentwurfs zur Gründung der Hochschule für Darstellende Künste.
Mit dieser Entscheidung werden Absolventen von Schauspielschulen und Tanzschulen nicht in die Berufsbezeichnung DE eingestuft, wodurch mögliche Gehaltskürzungen im öffentlichen Sektor verhindert werden.