Verlängerung der Ausstellung der persönlichen Kennnummer mit Ziffernauswahl

Die Frist für die Ausstellung einer persönlichen Kennnummer (PA) mit der Möglichkeit, die ersten beiden Ziffern auszuwählen, wurde bis zum 5. November verlängert. Die Verlängerung zielt darauf ab, den Bürgern die größtmögliche Zeit für ihre Auswahl zu geben, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt. Die dritte Ziffer ist alphabetisch und wird automatisch generiert.
Bis heute wurden 1.175.800 persönliche Kennnummern ausgestellt, wobei 7,5 % davon über Bürgerämter (KEP) und Konsularbehörden ausgestellt wurden. Bereits 270.140 neue Personalausweise enthalten die PA.
Die Angabe der persönlichen Kennnummer ist für die Ausstellung eines neuen Personalausweises obligatorisch und muss vor Terminen bei Polizeidienststellen erfolgen. Die persönliche Kennnummer hilft dabei, Diskrepanzen in den Bürgerdaten zwischen den Registern des öffentlichen Sektors mithilfe der myInfo-Anwendung zu erkennen und zu korrigieren.
Bis heute wurden 355.265 Diskrepanzen in Dateneinträgen und 57.919 Mehrfacheinträge festgestellt. Darüber hinaus wurden 5.576 Probleme in den Daten des Bürgerregisters gefunden, von denen 2.714 bereits behoben wurden.
Bürger können die Gemeinde, in der sie registriert sind, über gov.gr überprüfen, und Eltern können über die digitalen Anwendungen von AADE über die automatische Zuweisung von Steueridentifikationsnummern (AFM) an ihre minderjährigen Kinder informiert werden. Die PA-Ausstellung erfolgt über pa.gov.gr oder über KEP und Konsularbehörden.