Notfallverlängerung für Anträge auf Studentenwohlfahrt

Eine Notfallverlängerung für Anträge auf Studentenwohlfahrt gilt vom 20. Oktober 2025 bis Freitag, den 24. Oktober 2025.
Laut dem Zuschuss- und Leistungsdienst des Finanzministeriums betrifft die Verlängerung das akademische Jahr 2024-2025.
Familien von Studenten, deren Anträge aufgrund fehlerhafter Einreichung durch die Studenten selbst abgelehnt wurden, sind antragsberechtigt, da die Anträge gemäß dem Gesetz über staatliche Studentenwohlfahrt 2015-2022 von den Eltern oder Erziehungsberechtigten hätten eingereicht werden müssen.
Darüber hinaus sind auch Familien antragsberechtigt, die noch keinen Antrag auf staatliche Studentenwohlfahrt für das akademische Jahr 2024-2025 gestellt haben.
Das Finanzministerium betont, dass keine weitere Verlängerung gewährt wird und fordert zur rechtzeitigen Einreichung der Anträge auf.