Umweltministerium erlässt Richtlinie zu Baugenehmigungen nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Das Ministerium für Umwelt und Energie (ΥΠΕΝ) hat eine Richtlinie an die Baudienste (ΥΔΟΜ) herausgegeben, in der es darum bittet, die Überprüfung von Baugenehmigungen, die die Anreize der Neuen Bauordnung (ΝΟΚ) nutzen, die vom Obersten Gerichtshof (ΣτΕ) aufgehoben wurden, vorrangig zu behandeln.
Die Richtlinie, die vom Generalsekretär für Raumplanung und städtische Umwelt, Herrn Ευθύμιος Μπακογιάννης, unterzeichnet wurde, hebt Verzögerungen in den Stadtplanungsämtern hervor und betont die Bedeutung einer sofortigen Überprüfung von Anträgen auf Überprüfung vorläufiger Baugenehmigungen.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 197/2025 können Baugenehmigungen, die mit den „Bauprämien“ des ΝΟΚ bis zum 11. Dezember 2024 erteilt wurden und für die noch keine Bauarbeiten begonnen wurden, nur nach einer Überprüfung zur Beseitigung der Anreize umgesetzt werden.
Die ΥΔΟΜ sind verpflichtet, die Überprüfung unverzüglich und vorrangig ohne zusätzliche Kosten durchzuführen. Das ΥΠΕΝ fordert die Mitarbeiter auf, die Frist für die vorläufige Genehmigung nicht auszuschöpfen, und jede Genehmigungsüberprüfung muss innerhalb von zehn Tagen nach der elektronischen Einreichung des Antrags erfolgen.
Besonders erwähnt werden Anträge für alte Immobilien, bei denen das Risiko besteht, das Baurecht nach dem 31. Dezember 2025 zu verlieren, wenn sich die Prüfung verzögert.