Gericht kippt Verurteilung wegen Pandemie-Protest auf: Unverhältnismäßig

Das Berufungsgericht hob eine Verurteilung wegen der Teilnahme an einem Protest im Jahr 2020 auf und erklärte das von Gesundheitsministerium während der Pandemie verhängte allgemeine Versammlungsverbot für unverhältnismäßig.
Konkret gab das Berufungsgericht der Berufung von X. A. gegen die Polizei statt und hob das Urteil und die Strafe auf, die gegen ihn wegen der Teilnahme an einer Demonstration am 31. Mai 2020 verhängt worden waren. Die Richter entschieden, dass das allgemeine Versammlungsverbot die Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht erfüllte.
Das Gericht erinnerte daran, dass das Recht auf friedliche Versammlung und die freie Meinungsäußerung grundlegende Garantien seien und dass Beschränkungen während einer Pandemie notwendig und verhältnismäßig sein müssen.
Das Berufungsgericht betonte die Inkonsistenz des Staates, der andere Aktivitäten unter Auflagen zuließ, wie z. B. Gottesdienste und Gastronomie, während Demonstrationen verboten wurden. Es entschied, dass der Staat nicht ausreichend begründet habe, warum Demonstrationen nicht mit ähnlichen Regeln zugelassen werden könnten.
Die Entscheidung basierte auf dem Präzedenzfall des Falls „Varnakidis gegen Polizei“ und auf der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH.
Das Berufungsgericht setzte sich aus den Berufungsrichtern X. V. Charalambous, M. Papadopoulou und M. G. Pikis zusammen. X.A wurde von Rechtsanwältin R. Pekri vertreten.