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Anwaltskammer Athen begrüßt Entscheidung zur Klarstellung von Freispruchurteilen

By Staff
Anwaltskammer Athen begrüßt Entscheidung zur Klarstellung von Freispruchurteilen
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Die Anwaltskammer Athen (ΔΣΑ) hat die Entscheidung der Plenarsitzung des Athener Berufungsgerichts bezüglich der Klarstellung von Freispruchurteilen als einen „bedeutenden Sieg“ begrüßt. Diese Entscheidung kippt eine Praxis der letzten sechs Jahre, die die ΔΣΑ für verfassungswidrig hielt.

Laut einer Erklärung der ΔΣΑ ermöglicht die Entscheidung die Klarstellung von Freispruchurteilen, indem einfach innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Verkündung ein Antrag vom Prozessbeteiligten oder dem bevollmächtigten Anwalt gestellt wird, ohne ein berechtigtes Interesse geltend zu machen.

Damit die Entscheidung wirksam wird, muss sie dem Obersten Gerichtshof (Areios Pagos) und anschließend dem Justizministerium zur Erlassung einer entsprechenden Ministerialentscheidung vorgelegt werden.

Während der Plenarsitzung wurden die Positionen der ΔΣΑ vom Präsidenten Andreas Koutsolambros und dem Berater Kostas Papadakis vorgestellt. Ebenfalls anwesend waren die Mitglieder des Vorstands der ΔΣΑ Thomas Kamenopoulos, Thanasis Kambagiannis, Dimitris Lyritis und Theodoros Mantas sowie der Präsident und der 1. Vizepräsident der Union der Strafverteidiger und kämpfenden Anwälte Dimitris Gavellas und Konstantinos Mantzouranis sowie die Anwälte Sarantos Theodoropoulos und Panagiotis Nellas.

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