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OSAK klärt über Gesetzentwurf zu radiologischen Zentren auf

By Staff
OSAK klärt über Gesetzentwurf zu radiologischen Zentren auf
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Der Verband der Patientenverbände Zyperns (OSAK) hat eine Klarstellung zu seinen Positionen bezüglich des diskutierten Gesetzentwurfs zum Betrieb von radiologischen Zentren veröffentlicht.

In der Erklärung wird betont, dass OSAK dem Repräsentantenhaus ein Memorandum vorgelegt hat, das darauf abzielt, die Patientensicherheit und die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen zu gewährleisten.

OSAK hält die physische Anwesenheit eines Arztes während der Betriebszeiten der Zentren für notwendig, abhängig von der Art der Untersuchung. Die Anwesenheit eines Radiologen wird bei spezialisierten diagnostischen Verfahren wie CT- und MRT-Scans, interventionellen Eingriffen unter radiologischer Anleitung und der Verabreichung von Medikamenten als notwendig erachtet.

OSAK erinnert daran, dass er die Möglichkeit der physischen Anwesenheit eines Arztes einer anderen Fachrichtung zur Behandlung von Komplikationen unterstützt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass bei diagnostischen Verfahren wie Ultraschall die Untersuchung von einem Radiologen durchgeführt werden muss.

Die Verantwortung für die Richtigkeit der Überweisung, die Qualität des Diagnoseberichts und die Patientensicherheit liegt beim Radiologen. Bei risikoarmen Bildgebungsuntersuchungen wie einfachen Röntgenaufnahmen ist die physische Anwesenheit eines Radiologen nicht erforderlich, die Auswertung und Überwachung verbleiben jedoch in der Verantwortung des Radiologen.

Quelle: CNA

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