Verlängerung der Verfügbarkeit von A. Aristotelous bleibt bestehen

Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Kommission für den öffentlichen Dienst (EDY) bestätigt, die Verfügbarkeit von Anna Aristotelous um weitere zwei Monate zu verlängern. Diese Entscheidung folgt auf einen Einspruch des Generalstaatsanwalts gegen eine frühere Gerichtsentscheidung, die die Verlängerung ausgesetzt hatte.
Das Gericht entschied, dass die Entscheidung der EDY nicht offenkundig rechtswidrig sei.