Änderungen bei der 'Pfändung in den Händen Dritter': Neues Gesetz

Das neue Gesetz des Justizministeriums bringt Änderungen im Verfahren der 'Pfändung in den Händen Dritter'. Die Erstellung von Beschlagnahmeprotokollen wird nun den Gerichtsvollziehern übertragen, so der Verband der Gerichtsvollzieher.
Diese Entwicklung zielt darauf ab, die Effizienz, Digitalisierung und Rechtssicherheit zu verbessern und die Einreichung der Erklärung des Dritten vollständig zu digitalisieren. Die Erklärung wird über die Plattform des Verbandes der Gerichtsvollzieher Griechenlands (portal.odee.gr) mit der technischen Unterstützung der Aristoteles-Universität Thessaloniki eingereicht.
Die O.D.E.E. hat einen umfassenden Vorschlag zur Änderung der einschlägigen Bestimmungen vorgelegt, der auf internationalen Praktiken und europäischen Richtlinien basiert und sich an den Bedürfnissen der modernen Justiz orientiert und den digitalen Wandel fördert.
Die Grundprinzipien des O.D.E.E.-Vorschlags basieren auf den folgenden Säulen:
- Einhaltung der CEPEJ-Richtlinien
- Bewährte Verfahren in EU-Mitgliedstaaten
- Harmonisierung mit anderen Formen der Beschlagnahme
- Verbesserung der Digitalisierung
- Reduzierung der gerichtlichen Belastung
- Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten
Dieser Prozess wurde am 4. Februar 2026 von Justizminister Giorgos Floridis und dem stellvertretenden Minister Ioannis Bougas im Justizministerium vorgestellt.