Ungepflegte Grundstücke: Neue Fristen, Erklärungen und Strafen

Neue Vorschriften zur Reinigung von Grundstücken sind in einem Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz enthalten. Die Änderungen betreffen Fristen, Erklärungen und Strafen.
Wesentliche Änderungen:
- Fristen: Eigentümer müssen die Reinigung der Grundstücke vom 1. April bis zum 15. Juni jedes Jahres sicherstellen.
- Erklärung: Obligatorische Abgabe einer Erklärung an das Nationale Register zur Aufrechterhaltung präventiver Brandschutzmaßnahmen für Immobilien bis zum 15. Juni.
- Strafen: Bei Nichtreinigung beträgt die Strafe bis zu 2.500 Euro. Für falsche Erklärungen ist eine Geldstrafe von 5.000 Euro und eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vorgesehen.
Die Gemeinden informieren die Verantwortlichen bis zum 31. Mai und führen Stichprobenkontrollen vom 1. Juni bis zum 31. Oktober durch.
Die Feuerwehr führt Inspektionen nach Beschwerden durch.