Straßenverkehrsamt fordert Termine für den Austausch von Takata-Airbags an

Das Straßenverkehrsamt fordert Fahrzeughalter, die ihre defekten Takata-Airbags noch nicht ausgetauscht haben, auf, einen Termin zu vereinbaren.
Die Frist für den Austausch ist der 3. Oktober 2025. Die Nichteinhaltung führt zur Aussetzung der Verkehrstüchtigkeitsbescheinigung des Fahrzeugs.
Darüber hinaus wurden Anweisungen an die Besitzer von sechs Citroën-Fahrzeugen aufgrund der Takata-Airbags gesendet. Die Verkehrstüchtigkeitsbescheinigung von BMW-Fahrzeugen wurde ebenfalls widerrufen.
Die Firma Charalambos Pilakoutas erhielt vom Hersteller die Anweisung, dass Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2007 hergestellt wurden, sofort stillgelegt werden müssen.
Fahrzeughaltern wird empfohlen, sich an den Händler des Herstellers zu wenden, um Anweisungen zu erhalten.
Quelle: RIK Radio