Kriminalisierung von Mobiltelefonen in Gefängnissen: Neue Strafen

Das Parlament hat für eine Verschärfung des rechtlichen Rahmens für den Besitz und Handel mit Mobiltelefonen in Gefängnissen gestimmt.
Das Änderungsgesetz zu den Gefängnissen verstärkt die Reaktion auf den Besitz und Handel mit Mobiltelefonen und anderen verbotenen Gegenständen innerhalb und außerhalb von Gefängnissen.
Besitz, Nutzung, Einfuhr und Ausfuhr von Mobiltelefonen sowie verbotener Gegenstände oder Substanzen in oder aus Gefängnissen sind nun Straftaten.
Die Strafen umfassen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und/oder eine Geldstrafe von bis zu 6.000 €. Für Gefängnismitarbeiter beträgt die Strafe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und/oder eine Geldstrafe von bis zu 10.000 €.