4-tägige Verlängerung für Anträge auf Studentenförderung

Eine außerordentliche Verlängerung bis Freitag wurde für die Einreichung von Anträgen auf staatliche Studentenunterstützung für das akademische Jahr 2024-25 gewährt.
Antragsberechtigt sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Studierenden, nicht die Studierenden selbst.
Die Verlängerung gilt auch für Familien von Studierenden, deren Anträge irrtümlich abgelehnt wurden, weil sie von den Studierenden selbst eingereicht wurden.
Das Finanzministerium betont, dass keine weitere Verlängerung gewährt wird.
Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2025 - 14:51