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Studentenfürsorge: Dringende Verlängerung für Anträge

By Staff
Studentenfürsorge: Dringende Verlängerung für Anträge
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Das Finanzministerium hat eine dringende Verlängerung für die Einreichung von Anträgen auf staatliche Studentenfürsorge für das akademische Jahr 2024-2025 angekündigt.

Der Ankündigung zufolge gilt die Verlängerung vom 20. Oktober 2025 bis zum 24. Oktober 2025.

Familien von Studierenden, deren Anträge aufgrund fehlerhafter Einreichung durch die Studierenden selbst abgelehnt wurden, sowie Familien, die sich noch nicht für das akademische Jahr 2024-2025 beworben haben, sind antragsberechtigt.

Das Finanzministerium betont, dass keine weitere Verlängerung gewährt wird, und fordert die Interessenten auf, ihre Anträge rechtzeitig einzureichen.

Anträge müssen gemäß dem Gesetz über staatliche Studentenfürsorge 2015-2022 von den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Studierenden eingereicht werden.

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