Gericht kippt Entscheidung zur Erklärung einer nepalesischen Frau zur illegalen Einwanderin

Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben, mit der eine nepalesische Staatsbürgerin zur illegalen Einwanderin erklärt und Haft- und Ausweisungsbefehle gegen sie erlassen wurden. Die Entscheidung des Berufungsgerichts vom 10. März 2026 stellte fest, dass möglicherweise ein Fehler der zuständigen Behörden hinsichtlich des Zeitpunkts vorlag, zu dem die Frau als illegal in Zypern lebend angesehen wurde.
Den Tatsachen des Falls zufolge kam die Beschwerdeführerin 2024 als Hausangestellte in Larnaka nach Zypern. Am 31. Januar 2025 beantragte sie eine Aufenthaltsgenehmigung, um bei einem neuen Arbeitgeber in Larnaka zu arbeiten, nachdem sie am 22. Mai 2024 von ihrem ersten Arbeitgeber freigestellt worden war. Das Ausländer- und Einwanderungsamt (ΥΑΜ) von Nikosia gab jedoch an, dass ihr am 9. April 2025 ein Freistellungsschreiben von ihrem neuen Arbeitgeber ausgestellt wurde und am 16. Mai 2025, als sie in Nikosia festgenommen wurde, kein neuer Antrag von ihr anhängig war.
Die Behörden erklärten die Frau zur illegalen Einwanderin und behaupteten, sie habe sich seit dem 9. Mai 2025 illegal im Land aufgehalten, als die Frist zur Suche nach einem neuen Arbeitgeber abgelaufen war. Das Berufungsgericht stellte eine Diskrepanz in den Daten der Freistellungsvereinbarung fest, da der Arbeitgeber am 9. April 2025 unterschrieb, während die Arbeitnehmerin am 1. Mai 2025 unterschrieb. Das Gericht stellte fest, dass, wenn das Annahmedatum als 1. Mai angesehen wird, die 30-Tage-Frist nicht abgelaufen war, als die Frau festgenommen wurde.
Das Berufungsgericht betonte, dass aufgrund unzureichender Ermittlungen der Behörden ein möglicher Fehler vorliege, und hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf.
Quelle: ΚΥΠΕ