Pauschale Zahlung an Begünstigte aufgrund von Airbag-Rückruf

Das Ministerium für Verkehr, Kommunikation und Bauwesen hat die Zahlung eines Pauschalbetrags an Begünstigte von Unterstützungsmaßnahmen aufgrund von Airbag-Rückrufen angekündigt. Die Zahlung betrifft die Annullierung von Fahrzeug-Betriebserlaubnissen aufgrund des Nichtaustauschs von Airbags in Fahrzeugen, die in der Rückrufliste vom Februar 2025 enthalten sind.
Es wurde ein Pauschalbetrag von 100 € pro Woche der Fahrzeugstilllegung unter bestimmten Bedingungen gezahlt. Die Begünstigten gehören folgenden Kategorien an:
- Empfänger des garantierten Mindesteinkommens (GMI)
- Rentner mit niedrigem Einkommen
- Alleinerziehende
- Großfamilien mit vier (4) oder mehr Kindern
- Besitzer von Fahrzeugen für Behinderte
Für Kategorie A wurde der Betrag auf die Bankkonten überwiesen, die dem Amt für Sozialleistungsverwaltung gemeldet wurden. Für Besitzer von Fahrzeugen für Behinderte erfolgt die Zahlung in den nächsten Tagen. Diese Zahlung deckt den Zeitraum bis zum 30.11.2025 ab.
Darüber hinaus wurden den Begünstigten der Unterstützungsmaßnahmen kostenlose Fahrkarten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt.