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Lieferverbot wegen Hitzewelle im Landesinneren und in Berggebieten

By Staff
Lieferverbot wegen Hitzewelle im Landesinneren und in Berggebieten
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Das Arbeitsinspektorat hat ein Verbot von Arbeiten im Freien und Lieferungen in Gebieten mit einer orangefarbenen Hitzewarnung angekündigt. Das Verbot gilt für das Landesinnere und Berggebiete und gilt von 12:00 bis 18:00 Uhr.

Alle schweren und mittelschweren Arbeiten im Freien sowie der Transport oder die Lieferung von Gütern mit zweirädrigen Fahrzeugen oder persönlichen Mobilitätsgeräten sind verboten.

Bei leichten Arbeiten in Gebieten ohne orangefarbene Warnung müssen die Arbeitgeber Temperatur und Luftfeuchtigkeit messen und Maßnahmen wie Arbeitswechsel, Ruhepausen oder Arbeitsunterbrechungen ergreifen. PΧ/ΝΠ

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