Verbot von Arbeiten im Freien aufgrund von Hitzewelle

Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle erinnert das Arbeitsinspektorat die Öffentlichkeit daran, dass Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Hitzebelastung weiterhin in Kraft sind.
Insbesondere sind alle schweren und mittelschweren Arbeiten im Freien sowie der Transport/die Zustellung von Waren mit zweirädrigen Fahrzeugen oder Rollern zwischen 12:00 und 16:00 Uhr verboten.