Rechnungshof empfiehlt Transparenz bei den Einstellungspraktiken der EAC

Der Rechnungshof empfiehlt, dass die EAC (Elektrizitätsbehörde Zyperns) ihre Einstellungsrichtlinien ändert, um Transparenz und Chancengleichheit für alle zypriotischen Bürger zu gewährleisten.
Gemäß Verordnung 13 der EAC werden Stellen für „Ersternennung“ und „Ersternennung und Beförderung“ nicht veröffentlicht, wodurch der Zugang zu diesen Stellen auf EAC-Mitarbeiter beschränkt wird. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass diese Praxis gegen den Grundsatz der Gleichheit verstößt, da sie Bürgern außerhalb der EAC die Möglichkeit nimmt, sich um diese Stellen zu bewerben.
Die EAC argumentiert, dass ihre spezialisierte technische Natur die Nutzung des Wissens und der Erfahrung des bestehenden Personals erfordert. Der Rechnungshof entgegnet jedoch, dass dies die Erweiterung des Kandidatenkreises nicht verhindern sollte, insbesondere für Stellen von allgemeinem Interesse, wie z. B. Stellen in den Abteilungen Personalwesen, Buchhaltung und Informationstechnologie.
Die Empfehlung des Rechnungshofs an die EAC lautet, die Verordnungen zu überarbeiten und offene Stellen zu veröffentlichen, um allen Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben.
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