Fünf große Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2026

Die neuen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes werden schrittweise umgesetzt. Eine der Änderungen betrifft die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen und mit Zustimmung des Arbeitnehmers bis zu 13 Stunden für einen Arbeitgeber zu arbeiten, wobei 11 Stunden Ruhezeit gewährleistet sein müssen. Im Falle einer Ablehnung ist eine Kündigung nicht zulässig.
Die 5 wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2026:
Am 16. Februar 2026 wird das Informationssystem „ERGANH II“ in Betrieb genommen, das die Einstellung, Entlassung und Arbeitsplatzwechsel erleichtert. Das System sammelt Daten über Beschäftigung und soziale Sicherheit.
Es wird eine Gesetzgebung gefördert, um den Prozentsatz der Arbeitnehmer zu erhöhen, die durch Tarifverträge abgedeckt sind, mit dem Ziel, 80 % zu erreichen. Ziel ist es, dass die Durchschnittsgehälter im Jahr 2027 auf 1.500 Euro steigen.
Das neue Arbeitsgesetz sieht die freie Verteilung des jährlichen Sommerurlaubs vor. Der Arbeitnehmer kann beantragen, seinen Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber in mehrere Zeiträume aufzuteilen.
Im Jahr 2026 wird die Bestimmung zur Einstellung über eine mobile Anwendung umgesetzt, insbesondere in Notfällen.
Es wird erwartet, dass der Mindestlohn im Privatsektor ab dem 1. April 2026 um mehr als 4,5 % steigt. Die Gehälter im öffentlichen Sektor werden ebenfalls in gleichem Maße steigen.