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Steuerstrafen: Außergerichtliche Einigung verlängert

By Staff
Steuerstrafen: Außergerichtliche Einigung verlängert
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Der Betrieb des Ausschusses für außergerichtliche Streitbeilegung wird verlängert, wodurch Steuerpflichtigen die Möglichkeit erhalten, eine Reduzierung der Steuerstrafen um bis zu 75 % und eine Rückzahlung in bis zu 24 Raten zu erreichen.

Die Entscheidung des Finanzministeriums im Anschluss an eine entsprechende gesetzliche Regelung (Artikel 255 n.5222/2025) belebt den Ausschuss, dessen Tätigkeit im Juli eingestellt worden war. Die Verlängerung dauert bis Januar 2027.

Ziel der Verlängerung ist es, die Verwaltungsgerichte aufgrund der großen Anzahl anhängiger Fälle zu entlasten und die Einnahmenerhebung des Staates durch Expresskompromisse zu beschleunigen.

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