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Verlängerung bis zum 31. März 2026 für die Einreichung des Formulars zur Nichtbesteuerung von Immobilienmieten

By Staff
Verlängerung bis zum 31. März 2026 für die Einreichung des Formulars zur Nichtbesteuerung von Immobilienmieten
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Das Steueramt hat eine Verlängerung der Frist für die Einreichung des Formulars T.F.1220 bekannt gegeben, das die Option der Nichtbesteuerung der Vermietung und/oder Verpachtung von Immobilien betrifft, bis zum 31. März 2026.

Einer Erklärung des Amtes zufolge folgt die Verlängerung auf das Rundschreiben 2/2025 vom 24. März 2025, das Mietverträge betrifft, die ab dem 13. November 2017 unter den in diesem Rundschreiben genannten Bedingungen abgeschlossen wurden. Das Rundschreiben 2/2025 bleibt bis zum 31. März 2026 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1. April 2026 in Fällen der Vermietung von Immobilien an eine steuerpflichtige Person zum Zwecke der Ausübung einer steuerpflichtigen Geschäftstätigkeit der Vermieter die Nichtbesteuerung der Miete wählen kann, indem er den Steuerbeauftragten innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Mietvertrags durch Einreichung des Formulars T.F.1220 informiert.