Finanzielle Hilfe von 300 € für Schäden an Solarwarmwasserbereitern

Der Ministerrat hat die Bereitstellung finanzieller Hilfe zur Reparatur von Schäden an Solarwarmwasserbereitern in Wohneinheiten in allen Bezirken aufgrund der schweren Wetterphänomene im Februar genehmigt.
Die finanzielle Hilfe beträgt 50 % des geschätzten Schadens, mit einer Höchstgrenze von 300 € pro Fall, für Eigentümer von Dauerwohnungen. Der insgesamt bereitgestellte Betrag wird auf etwa 768.000 € geschätzt.
Bürger, die einen Antrag gestellt haben, werden gebeten, das FIMAS-Genehmigungsformular und eine Kopie ihres IBAN-Bankkontos bei der zuständigen Bezirksverwaltung einzureichen.
Die Auszahlung der finanziellen Hilfe erfolgt bis Ende Oktober in einer Summe auf die Bankkonten der Begünstigten.