Selbstständige: Erhöhte EFKA-Beiträge ab Januar 2026

Ab dem 20. Februar 2026 wird EFKA Mitteilungen über erhöhte Versicherungsbeiträge um 2,5 % für Januar 2026 für Selbstständige, Unabhängige und Landwirte veröffentlichen. Die Zahlungsfrist ist der 28. Februar 2026.
Die Erhöhung für Selbstständige und Unabhängige liegt zwischen 6,12 und 16,48 Euro, abhängig von der Versicherungskategorie, die sie bis zum 31. Januar 2026 gewählt haben. Für Landwirte ist die Erhöhung geringer und liegt zwischen 3,64 und 9,87 Euro.
Selbstständige können die Versicherungskategorie für 2026 nicht ändern. Wer keine Änderung vornimmt, bleibt in der Kategorie von 2025.
Beiträge können per E-Banking, in einer Bankfiliale, über ELTA oder über IRIS bezahlt werden.
Detaillierte Erhöhungen:
- Selbstständige und Unabhängige: Die Beiträge in der 1. Versicherungskategorie steigen auf 250,77 Euro, in der 6. auf 675,87 Euro.
- Landwirte: Die Beiträge in der 1. Versicherungskategorie steigen auf 149,27 Euro, in der 6. auf 404,81 Euro.