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Senkung der Bankgebühren: Was sich bei Transaktionen ändert

By Staff
Senkung der Bankgebühren: Was sich bei Transaktionen ändert
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Nach staatlichen Eingriffen sind neue Senkungen der Bankgebühren für beliebte Transaktionen in Kraft getreten. Die Änderungen gelten für natürliche Personen (Angestellte, Rentner und Selbstständige), die alternative Banknetzwerke nutzen.

1. Überweisungen zwischen Banken: Ab dem 20. Januar 2025 beträgt die Gebühr für Überweisungen bis zu 5.000 Euro höchstens 0,5 Euro pro ausgehender oder eingehender Überweisung. Ab dem 11. August gilt dies auch für andere Anbieter.

2. Rechnungszahlungen: Kostenlose Zahlungen über elektronische Dienste oder Lastschrift für Versorgungsunternehmen, öffentliche Organisationen, EFKA (Sozialversicherung) und Versicherungsunternehmen. Gebühren fallen nur an Geldautomaten oder in Filialen an.

3. Aufladen der Prepaid-Karte: Kostenloses Aufladen bis zu 100 Euro pro Tag. Für größere Beträge wird eine Gebühr von 1 % erhoben (mindestens 1 Euro).

4. Bargeldabhebung an Geldautomaten Dritter: Ab dem 11. August werden Inhaber griechischer Bankkarten unabhängig vom Geldautomaten nicht belastet. An Geldautomaten Dritter (z. B. Euronet, Cashflex) beträgt die Höchstgebühr 1,5 Euro. Es fallen keine Gebühren an, wenn der Geldautomat der einzige in einer Gemeinde ist. Inhaber ausländischer Bankkarten werden frei berechnet.

Erweiterung des IRIS-Limits: Ab November ist die Annahme von Zahlungen über IRIS für alle juristischen Personen obligatorisch. Ab 2026 steigt das Tageslimit auf 2.000 Euro (1.000 für P2P + 1.000 für P2B), mit einem monatlichen Limit von 5.000 Euro für P2P-Überweisungen.