Frist für Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien endet am 31. Dezember

Das Ministerium für Energie, Handel und Industrie erinnert daran, dass der Stichtag für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des „Programms zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen für den Eigenverbrauch“ (April 2024) der 31. Dezember 2025 ist.
Ab dem 1. Januar 2026 werden neue Eigenverbrauchssysteme gemäß den Bestimmungen der Regulierungsentscheidung 02/2024 (C.L.D. 376/2024) mit dem Titel „Regulierungsrahmen für den Betrieb aktiver Kunden und Selbstverbraucher von Energie aus erneuerbaren Quellen“ betrieben. Eine entsprechende Klarstellung wurde von der RAEK am 05.09.2025 veröffentlicht.