Zahlungen von e-EFKA und DYPA beginnen bis zum 27. Februar

Zahlungen von e-EFKA und DYPA beginnen, mit Gesamtauszahlungen von 2.491.175.622,63 € an 4.324.406 Begünstigte bis Freitag, den 27. Februar 2026.
Laut einer Ankündigung des Ministeriums für Arbeit und Soziales umfassen die Zahlungen:
- Von e-EFKA: Zahlungen von Haupt- und Zusatzrenten für März 2026, Rentenvorschüsse gemäß Gesetz 4778/2021, Einmalzahlungen und Rückerstattungen von Beiträgen Nichterwerbstätiger.
- Von DYPA: Arbeitslosengeld, subventionierter Mutterschaftsurlaub, subventionierte Beschäftigungsprogramme und Beiträge zu gemeinnützigen Programmen.