Kontrolle ausländischer Investitionen: 15-monatige rückwirkende Überprüfung

Alle ausländischen Investitionen über 2 Millionen Euro werden gemäß einem Gesetzentwurf, der im parlamentarischen Finanzausschuss erörtert wurde, über einen neuen Kontrollmechanismus bewertet. Ziel ist die Umsetzung der europäischen Verordnung zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen.
Die Überprüfung kann rückwirkend für 15 Monate angewendet werden, sodass Investitionen storniert werden können, wenn Probleme mit den Geldern festgestellt werden. Dies ist im Rahmen der europäischen Verordnung bereits seit fünf Jahren in Kraft.
Ein Vertreter des Finanzministeriums erklärte, dass die Absicht darin besteht, einen Kontrollmechanismus für ausländische Investitionen in Sektoren wie Bankwesen, Gesundheitswesen, Immobilien und Tourismus einzurichten.
Alle Beteiligten unterstützten den Gesetzentwurf und betonten, dass Zypern Informationen über Investitionen mit anderen Ländern austauschen wird. Der AKEL-Abgeordnete Antros Kavkalios erklärte, dass das Ziel darin bestehe, das öffentliche Interesse zu schützen. Die Regierung strebt an, den neuen Rahmen bis Ende September zu verabschieden.