Saisonale Sonderzahlung 2025: Anträge ab 10. September

Die elektronische Antragstellung für die Saisonale Sonderzahlung 2025 der DYPA beginnt am Mittwoch, den 10. September. Antragschluss ist der 30. November.
Anträge werden elektronisch über gov.gr eingereicht. Der Pfad lautet: gov.gr → Arbeit und Versicherung → Arbeitslosigkeit → Saisonale Sonderzahlung DYPA. Die Antragstellung in den KEP (Bürgerzentren) beginnt am 23. September.
Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 687,75 € und 1.375,50 €.
Begünstigte sind Arbeitnehmer, die bei e-EFKA versichert sind und bestimmte Berufe ausüben, wie z. B. Bauarbeiter, Steinbrucharbeiter, Forstarbeiter, Musiker, Arbeitnehmer im Tourismus- und Gastgewerbe und andere.
Personen, die reguläre Arbeitslosenunterstützung beziehen, haben keinen Anspruch auf die Sonderzahlung, mit Ausnahme von Bauarbeitern.