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Saisonale Sonderzahlung 2025: Anträge ab 10. September

By Staff
Saisonale Sonderzahlung 2025: Anträge ab 10. September
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Die elektronische Antragstellung für die Saisonale Sonderzahlung 2025 der DYPA beginnt am Mittwoch, den 10. September. Antragschluss ist der 30. November.

Anträge werden elektronisch über gov.gr eingereicht. Der Pfad lautet: gov.gr → Arbeit und Versicherung → Arbeitslosigkeit → Saisonale Sonderzahlung DYPA. Die Antragstellung in den KEP (Bürgerzentren) beginnt am 23. September.

Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 687,75 € und 1.375,50 €.

Begünstigte sind Arbeitnehmer, die bei e-EFKA versichert sind und bestimmte Berufe ausüben, wie z. B. Bauarbeiter, Steinbrucharbeiter, Forstarbeiter, Musiker, Arbeitnehmer im Tourismus- und Gastgewerbe und andere.

Personen, die reguläre Arbeitslosenunterstützung beziehen, haben keinen Anspruch auf die Sonderzahlung, mit Ausnahme von Bauarbeitern.

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Quelle: protothema.gr
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