EU: Schutzmaßnahmen für Landwirte nach Mercosur-Abkommen

Das Europäische Parlament hat zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz des europäischen Agrarsektors im Vorfeld des EU-Mercosur-Handelsabkommens gebilligt. Die neue Verordnung ermöglicht es der EU, Zollpräferenzen vorübergehend auszusetzen, wenn erhöhte Importe Schäden für europäische Erzeuger verursachen.
Die Europäische Kommission wird eine Untersuchung einleiten, wenn die Einfuhren sensibler Agrarprodukte über drei Jahre im Durchschnitt um 5 % steigen und die Einfuhrpreise mindestens 5 % unter den EU-Preisen liegen. Eine Untersuchung kann auch von einem Mitgliedstaat oder von Gremien des Agrarsektors beantragt werden.
Der Berichterstatter des Abkommens, Gabriel Mato, erklärte, dass die neuen Schutzklauseln die Marktüberwachung stärken und ein schnelleres Eingreifen ermöglichen. Die Verordnung soll nach Genehmigung durch den EU-Rat in Kraft treten.